Die Georg-Kerschensteiner-Schule in Holdorf bietet aufgrund der aktuellen Situation verschiedene Möglichkeiten der Schulanmeldung für das kommende Schuljahr:
von Raimund HaskampSehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,
in Kürze ist es soweit. Ihr Sohn/Ihre Tochter verlässt die Grundschule und wird eine weiterführende Schule besuchen.
Unsere ursprünglich geplanten persönlichen Anmeldetermine (25.05. – 29.05.2020) entfallen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter 05494/8364 oder E-Mail: kontakt@gks-holdorf.de.
Falls gewünscht, kann auch ein persönliches Gespräch vereinbart werden.
Die Georg-Kerschensteiner-Schule in Holdorf bietet aufgrund der aktuellen Situation nachfolgende Möglichkeiten der Schulanmeldung für das kommende Schuljahr:
• Auf der Homepage unserer Schule www.gks-holdorf.de besteht die Möglichkeit der Online-Anmeldung.
Am Ende der Online-Anmeldung erhalten Sie einen Ausdruck, den Sie in der Verwaltung abgeben müssen.
Anmeldung online
Bei Abgabe dieser Anmeldung überreichen wir Ihnen unsere Begrüßungs-/bzw. Anmeldemappe mit diversen Unterlagen, die von Ihnen ausgefüllt, unterschrieben bzw. nachgewiesen werden müssen.
• Die Begrüßungs-/ bzw. Anmeldemappen mit den entsprechenden Anmeldeunterlagen können alternativ von unserer Homepage www.gks-holdorf.de heruntergeladen und anschließend ausgefüllt und unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen in der Verwaltung abgegeben werden bzw. als pdf-Dokument an die
Mailadresse unserer Schule kontakt@gks-holdorf.de übermittelt werden.
Download-PDF's
• Die Begrüßungs-/bzw. Anmeldemappe liegt auch in der GKS Holdorf zur Abholung bereit.
.Nachfolgende Unterlagen/Nachweise sind zu erbringen:
• Kopie der Zeugnisse des 1. u. 2. HJ von Klasse 3 sowie des 1. HJ Klasse 4 –
das Zeugnis 2. HJ Kl. 4 ist am 1. Schultag vorzulegen
• Kopie der Geburtsurkunde
• Nachweis über den Masernimpfschutz
• Nachweis über die Schwimmbefähigung (Jugendschwimmabzeichen in Bronze)
• Bankverbindung (IBAN) der Eltern für die Mittagsverpflegung sowie
• Kopie des Sorgerechtsnachweises bei alleinigem Sorgerecht
• ggf. Leistungsbescheid (Wohngeld, Kinderzuschlag etc.)
• ggf. Verfügung zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes
Bitte beachten Sie, dass die Schulanmeldeunterlagen bis zum 29. Mai 2020 in der Schule vorliegen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Haskamp, Schulleiter